Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte
erhalten eine spezifizierte Rechnung
Mein Honorar der einzelnen Leistungen liegt überwiegend im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985). Es ist trotzdem möglich, dass nicht alle Kosten erstattet werden. Dies liegt u.a. auch an den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Bitte klären Sie das mit Ihrem PKV-Vertragspartner und/oder den Beihilfestellen.
Selbstzahler
erhalten einen Rechnungsbeleg oder eine Quittung für das Finanzamt.
Terminvereinbarung
Der Ablauf in meiner Praxis ist terminlich festgelegt.
Damit können unnötige Wartezeiten für Sie vermieden werden. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Std. vor dem abgesprochenen Behandlungstermin ab.
Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich für nicht eingehaltene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Gebühr in Höhe von EUR 40.- in Rechnung stellen muss, sofern eine kurzfristige Neubelegung des Termins nicht möglich ist.
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